Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschaftsvereinbarungen der Seven C’s Training GmbH (nachfolgend “CrossFit Wiesbaden” genannt) mit ihren Mitgliedern. Mitglieder sind Personen, die aufgrund einer abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung zur Nutzung der Einrichtungen von CrossFit Wiesbaden berechtigt sind. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.
Nutzungsvereinbarung
Mit dem Erwerb einer CrossFit Wiesbaden Mitgliedschaft, einer 10er Karte oder einem Personal Training kommt ein Vertrag über die vereinbarte Leistung zustande. Nach Zahlungseingang können die Leistungen von CrossFit Wiesbaden in vereinbartem Umfang genutzt werden, kostenpflichtige Spezialkurse/Workshops sind davon ausgenommen.
Die Anmeldung zu den Trainingsstunden/Workouts erfolgt über WODIFY (App Store, Google Play Store). Die Anmeldung kann maximal 48h im Voraus erfolgen.
In der Zeit zwischen dem 23. Dezember und dem 02. Januar finden keine bzw. nur eingeschränkte Trainingsstunden/Workouts statt. Weiterhin behält sich CrossFit Wiesbaden vor, an allen gesetzlichen Feiertagen und an bis zu neun Tagen im Jahr wegen Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen, ohne dass es das Mitglied berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus mitgeteilt.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen erfolgt im Voraus. Bei einer Mitgliedschaft werden die Beiträge per Kreditkarte oder per SEPA-Lastschriftmandat über den Zahlungsdienstleister Stripe eingezogen. Das Mitglied ermächtigt CrossFit Wiesbaden, die Beiträge von seinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen, und weist zugleich sein Kreditinstitut an, die von CrossFit Wiesbaden gezogenen Lastschriften einzulösen.
Die Beiträge sind jeweils am ersten Tag des Vertragsmonats fällig. Ein Vertragsmonat beginnt mit dem Tag des Vertragsbeginns und endet am Vortag desselben Kalendertages des Folgemonats. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) über Betrag und Fälligkeit erfolgt einmalig vor dem ersten Einzug; danach erfolgen die weiteren Abbuchungen in der vereinbarten Höhe zu den bekannten Fälligkeitsterminen, ohne dass es einer erneuten Mitteilung bedarf.
Im Falle mangelnder Deckung oder eines unberechtigten Widerrufs nicht eingelöster oder zurückgereichter Lastschriften ist CrossFit Wiesbaden berechtigt, die für die Bankrücklastschrift entstehenden Kosten sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung usw.) CrossFit Wiesbaden unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die CrossFit Wiesbaden dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
Kursanmeldung/Stornierung
Die maximale Teilnehmerzahl des Gruppentrainings beträgt in der Regel 12 Personen. CrossFit Wiesbaden behält es sich vor, die Gruppengröße in Abhängigkeit des jeweiligen Workouts anzupassen.
Da die Teilnehmerzahl der Kurse limitiert ist, kann eine Teilnahme nur mit vorheriger Anmeldung erfolgen. In Ausnahmefällen entscheidet der Trainer, ob ein zuvor nicht angemeldetes Mitglied am Kurs teilnehmen kann.
Die Anmeldung für eine Trainingsstunde ist aufgrund der limitierten Teilnehmerzahl verbindlich. Termine für Trainingsstunden können online bis fünf Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins storniert werden. Morgenkurse müssen neun Stunden im voraus storniert werden. Wird ein gebuchter Kursplatz nicht rechtzeitig storniert und nimmt das Mitglied nicht teil, gilt der Platz als belegt. Hierdurch entsteht CrossFit Wiesbaden ein Schaden, da anderen Mitgliedern die Teilnahme verwehrt bleibt. In diesem Fall wird das Kurskontingent des Mitglieds belastet. Für Verträge ohne Trainingskontingent (unlimited) gilt: Ab der 4. verspäteten Stornierung/Nichterscheinen je Kalendermonat kann eine pauschalierte Entschädigung i. H. v. 10 € je Vorfall erhoben werden. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt Ihnen vorbehalten.
Personal Training Termine können bis 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins kostenlos storniert werden. Die stornierte Stunde wird dem Stundenkontingent automatisch wieder gutgeschrieben. Bei späterer Stornierung wird das Kontingent um die jeweilige Stunde belastet.
CrossFit Wiesbaden behält es sich vor, Trainingsstunden abzusagen, falls sich bis drei Stunden vor Kursbeginn weniger als drei Personen für diesen Kurs angemeldet haben. Alle bereits angemeldeten Personen erhalten eine entsprechende Bestätigung per E-Mail/Telefon.
Teilnahmevoraussetzung/Einsteigerkurs
Um eine sichere Teilnahme am gesamten Kursangebot von CrossFit Wiesbaden zu gewährleisten, ist jedes Neumitglied verpflichtet, den angebotenen Einsteigerkurs (sog. BASICS) zu absolvieren. Neumitglieder, die in einer anderen CrossFit Box bereits mindestens drei Monate trainiert haben, können, nach persönlicher Rücksprache und Einschätzung des Head Coaches, den Einsteigerkurs überspringen.
Ab Startdatum des Einsteigerkurses werden 14 Tage als „Tryout“ Versprechen eingeräumt. Innerhalb dieser 14 Tage kann die Mitgliedschaft beiderseitig schriftlich beendet werden. Die Mitgliedschaft endet dann am 14. Tag nach Startdatum. In diesem Fall ist der anteilige Beitrag des Einsteigerkurses für 14 Tage fällig.
Mitgliedschaft
Bei einer “unlimited” Mitgliedschaft kann der Vertragspartner das aktuelle Kursangebot sowie das Open Gym nutzen.
Bei einer limitierten Mitgliedschaft (bspw. 8-Session Card) kann der Vertragspartner entsprechend des vereinbarten monatlichen Trainingskontingents das aktuelle Kursangebot sowie das Open Gym nutzen.
Der Erwerb der 10er Karte berechtigt zur Teilnahme an zehn Gruppentrainings bzw. Open Gym Stunden. Die 10er Karte hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Nach Ablauf der sechs Monate kann die 10er Karte gegen eine erweiterte Flexibilitätsgebühr von 20,00 € einmalig für einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten verlängert werden.
Schüler, Vollzeitstudenten und Auszubildende erhalten einen Nachlass von auf die Mitgliedschaftsgebühr (ca. 10%). Eine entsprechende Bescheinigung ist vorzulegen.
Wechsel des Mitgliedschaftsmodells
Ein Wechsel in ein höherwertiges Mitgliedschaftsmodell („Upgrade“) ist jederzeit möglich. Mit Abschluss des Upgrades gilt ein neuer Vertrag mit der im neuen Modell vorgesehenen Grundlaufzeit; der bisherige Vertrag endet. Voraussetzung für ein Upgrade ist, dass die Grundlaufzeit des neuen Vertrags mindestens der zum Zeitpunkt des Wechsels noch verbleibenden Restlaufzeit des bisherigen Vertrags entspricht.
Ein Wechsel in ein niedrigerwertiges Mitgliedschaftsmodell („Downgrade“) ist ausschließlich zum Ende der laufenden Grundlaufzeit möglich.
Mitgliedschaftswechsel sind ausschließlich über das hierfür vorgesehene Formular einzureichen. Bei einem Wechsel gelten die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens aktuellen Preise der Mitgliedschaft inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Vorauszahlungen werden anteilig auf den neuen Vertrag angerechnet.
Laufzeit, Kündigung der Mitgliedschaft und Widerruf
Die Mitgliedschaft kann mit einer Grundlaufzeit von einem Monat, sechs Monaten oder zwölf Monaten abgeschlossen werden.
Für alle Mitgliedschaften gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Grundlaufzeit. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats gekündigt werden. Ein Vertragsmonat beginnt mit dem Tag des Vertragsbeginns und endet am Vortag desselben Kalendertages des Folgemonats.
Ab Beginn der automatischen Verlängerung gilt der reguläre Monatstarif des jeweiligen Mitgliedschaftsmodells.
Kündigungen sind ausschließlich in Textform einzureichen.
Wird es CrossFit Wiesbaden aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Verbraucher haben bei Online-Abschluss des Mitgliedsvertrages ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.
Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht (Fristbeginn, Ausübung, Rechtsfolgen) sowie das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Mitglied im Bestellprozess angezeigt und nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) zur Verfügung gestellt wird.
Beginnt die Mitgliedschaft auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist, schuldet das Mitglied im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung.
Der Vertrag kann seitens CrossFit Wiesbaden jederzeit außerordentlich fristlos gekündigt werden, wenn das Mitglied
für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Beitrages oder eines nicht unerheblichen Teils des Beitrages in Verzug ist,
unerlaubte Substanzen einnimmt (bspw. Doping- oder Rauschmittel).
nachhaltig die Gemeinschaft stört oder
sich wiederholt den Anweisungen des Trainers widersetzt.
Krankheit/Ausfallzeiten
Im Grundsatz werden während der Mitgliedschaft keine Pausen gewährt. Eine Stilllegung ist ausschließlich in den folgenden Fällen möglich: Krankheit, Schwangerschaft oder Wehr-/Zivildienst. Der Nachweis ist durch ärztliches Attest oder behördliche Bescheinigung zu erbringen.
Die Stilllegung ist nur im Voraus und für volle Vertragsmonate möglich. Eine rückwirkende Stilllegung ist ausgeschlossen. Die Mindestdauer der Stilllegung beträgt einen Vertragsmonat.
Während der Stilllegung ruht die Mitgliedschaft; Beiträge sind für diesen Zeitraum nicht zu entrichten. Die Restlaufzeit der Mitgliedschaft wird um den Zeitraum der Stilllegung entsprechend verschoben. Eine Kündigung – unabhängig vom Kündigungsgrund (z. B. Schwangerschaft, Umzug) – ist erst nach Ablauf der verlängerten Restlaufzeit möglich. Dies gilt insbesondere auch für Pausen im Rahmen einer Mitgliedschaft über EGYM Wellpass oder Hansefit.
Für sonstige Vertragsbedingungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Preisanpassung
CrossFit Wiesbaden behält es sich vor, den Mitgliedsvertrag und somit auch den monatlichen Mitgliedsbeitrag mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen der Mitgliedsbeiträge werden den Mitgliedern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Das Mitglied ist berechtigt, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung außerordentlich zu kündigen. Macht das Mitglied von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als akzeptiert. CrossFit Wiesbaden wird das Mitglied in diesem Angebot über diese Widerspruchsfrist sowie über die Bedeutung seines Verhaltens informieren. Im Fall eines Widerspruchs ist CrossFit Wiesbaden berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Körperliche Anforderung
CrossFit ist ein hartes und intensives Körpertraining, jedoch auch für Anfänger geeignet. Grundsätzlich sollte das Mitglied jedoch von guter Gesundheit sein. CrossFit Wiesbaden empfiehlt daher allen Personen, die Mitglied bei CrossFit Wiesbaden werden wollen, ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems sowie Personen mit Schäden oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird geraten, vor Beginn des Trainings zuerst durch eine geeignete Physiotherapie ihre Sporttauglichkeit in vollem Umfang wieder herzustellen.
Datenschutz
CrossFit Wiesbaden verarbeitet personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu den eingesetzten Dienstleistern (z. B. Kursverwaltung, Zahlungsabwicklung, Kommunikation, CRM) sowie zu den Betroffenenrechten sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf www.crossfitwiesbaden.com/datenschutzerklaerung abrufbar.
Haftungsbeschränkung
CrossFit Wiesbaden haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch CrossFit Wiesbaden, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Bei sonstigen Schäden haftet CrossFit Wiesbaden nur, wenn diese auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen; in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit bei Nebenpflichten, für mittelbare Schäden oder Folgeschäden sowie für den Verlust von selbst mitgebrachten Wertgegenständen, soweit der Verlust nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von CrossFit Wiesbaden beruht.
Sonstiges
CrossFit Wiesbaden behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über Änderungen wird das Mitglied spätestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform informiert. Das Mitglied ist berechtigt, den Änderungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform zu widersprechen. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gelten die Änderungen als akzeptiert. Widerspricht das Mitglied den Änderungen, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. CrossFit Wiesbaden ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten gelten ausschließlich die Vertragsregelungen in deutscher Sprache.
Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung im unternehmerischen Verkehr zulässig ist, ist der Gerichtsstand Wiesbaden. Erfüllungsort ist ebenfalls Wiesbaden.
Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist CrossFit Wiesbaden nicht verpflichtet und nicht bereit.Diese Vereinbarung ist bindend. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder rechtsungültig sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
Stand: 01. September 2025