Allgemeine
Geschäftsbedingungen

  1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschaftsvereinbarungen der Seven C’s Training GmbH (nachfolgend “CrossFit Wiesbaden” genannt) mit ihren Mitgliedern. Mitglieder sind Personen, die aufgrund einer abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung zur Nutzung der Einrichtungen von CrossFit Wiesbaden berechtigt sind. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

  2. Nutzungsvereinbarung

    1. Mit dem Erwerb einer CrossFit Wiesbaden Mitgliedschaft, einer 10er Karte oder einem Personal Training kommt ein Vertrag über die vereinbarte Leistung zustande. Nach Zahlungseingang können die Leistungen von CrossFit Wiesbaden in vereinbartem Umfang genutzt werden, kostenpflichtige Spezialkurse/Workshops sind davon ausgenommen.

    2. Die Anmeldung zu den Trainingsstunden/Workouts erfolgt über WODIFY (App Store, Google Play Store). Die Anmeldung kann maximal 48h im Voraus erfolgen.

    3. In der Zeit zwischen dem 23. Dezember und dem 02. Januar finden keine bzw. nur eingeschränkte Trainingsstunden/Workouts statt. Weiterhin behält sich CrossFit Wiesbaden vor, an allen gesetzlichen Feiertagen und an bis zu neun Tagen im Jahr wegen Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen, ohne dass es das Mitglied berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus mitgeteilt.

  3. Zahlungsbedingungen

    1. Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen erfolgt im Voraus. Bei einer Mitgliedschaft werden die Beiträge per Kreditkarte oder per SEPA Lastschriftmandat mittels des Zahlungsdienstleisters Stripe eingezogen. Der Leistungsempfänger ermächtigt CrossFit Wiesbaden, die Beiträge von seinem Konto mittels Lastschrift bis zum dritten Werktag des Monats einzuziehen. Zugleich weist der Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die von CrossFit Wiesbaden gezogenen Lastschriften einzulösen. 

    2. Das Mitglied übernimmt mit der Abbuchung die Transaktionskosten, diese betragen beim SEPA Mandat 1% + 0,50€ und bei der Bezahlung mit Kreditkarte 2,9% + 0,25€. Der Betrag wird automatisch über Stripe abgebucht.

    3. Im Falle einer mangelnden Deckung oder eines unberechtigten Widerrufs nicht eingelöster oder zurückgereichter Lastschriften ist CrossFit Wiesbaden berechtigt für die Bankrücklastschrift entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00€ zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen.

    4. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail Adresse, Bankverbindung, etc.) CrossFit Wiesbaden unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die CrossFit Wiesbaden dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderungen nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

  4. Kursanmeldung/Stornierung

    1. Die maximale Teilnehmerzahl des Gruppentrainings beträgt in der Regel 12 Personen. CrossFit Wiesbaden behält es sich vor, die Gruppengröße in Abhängigkeit des jeweiligen Workouts anzupassen.

    2. Da die Teilnehmerzahl der Kurse limitiert ist, kann eine Teilnahme nur mit vorheriger Anmeldung erfolgen. In Ausnahmefällen entscheidet der Trainer, ob ein zuvor nicht angemeldetes Mitglied am Kurs teilnehmen kann.

    3. Die Anmeldung für eine Trainingsstunde ist aufgrund der limitierten Teilnehmerzahl verbindlich. Termine für Trainingsstunden können online bis fünf Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins storniert werden. Morgenkurse müssen neun Stunden im voraus storniert werden. Ein nicht fristgerecht abgesagter Termin bzw. nicht wahrgenommener Termin (no show) gilt als gebuchter Termin und wird vom Trainingskontingent (bspw. 8-Session Karte) abgezogen. Für Verträge ohne Trainingskontingent (unlimited) gilt: Werden innerhalb eines Monats drei gebuchte Termine nicht fristgerecht abgesagt, behält es sich CrossFit Wiesbaden vor, ab dem vierten Termin eine Gebühr in Höhe von 10,00 € für jeden weiteren nicht fristgerecht abgesagten Termin zu berechnen.

    4. Personal Training Termine können bis 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins kostenlos storniert werden. Die stornierte Stunde wird dem Stundenkontingent automatisch wieder gutgeschrieben. Bei späterer Stornierung wird das Kontingent um die jeweilige Stunde belastet.

    5. CrossFit Wiesbaden behält es sich vor, Trainingsstunden abzusagen, falls sich bis drei Stunden vor Kursbeginn weniger als drei Personen für diesen Kurs angemeldet haben. Alle bereits angemeldeten Personen erhalten eine entsprechende Bestätigung per E-Mail/Telefon.

  5. Teilnahmevoraussetzung/Einsteigerkurs

    1. Um eine sichere Teilnahme am gesamten Kursangebot von CrossFit Wiesbaden zu gewährleisten, ist jedes Neumitglied verpflichtet, den angebotenen Einsteigerkurs (sog. BASICS) zu absolvieren. Neumitglieder, die in einer anderen CrossFit Box bereits mindestens drei Monate trainiert haben, können, nach persönlicher Rücksprache und Einschätzung des Head Coaches, den Einsteigerkurs überspringen.

    2. Ab Startdatum des Einsteigerkurses werden 14 Tage als „Tryout“ Versprechen eingeräumt. Innerhalb dieser 14 Tage kann die Mitgliedschaft beiderseitig schriftlich beendet werden. Die Mitgliedschaft endet dann am 14. Tag nach Startdatum. In diesem Fall ist der anteilige Beitrag des Einsteigerkurses für 14 Tage fällig.

  6. Mitgliedschaft

    1. Bei einer “unlimited” Mitgliedschaft kann der Vertragspartner das aktuelle Kursangebot sowie das Open Gym nutzen. 

    2. Bei einer limitierten Mitgliedschaft (bspw. 8-Session Card) kann der Vertragspartner entsprechend des vereinbarten monatlichen Trainingskontingents das aktuelle Kursangebot sowie das Open Gym nutzen.

    3. Der Erwerb der 10er Karte berechtigt zur Teilnahme an zehn Gruppentrainings bzw. Open Gym Stunden. Die 10er Karte hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Nach Ablauf der sechs Monate kann die 10er Karte gegen eine erweiterte Flexibilitätsgebühr von 20,00 € einmalig für einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten verlängert werden.

    4. Schüler, Vollzeitstudenten und Auszubildende erhalten einen Nachlass von auf die Mitgliedschaftsgebühr (ca. 10%). Eine entsprechende Bescheinigung ist vorzulegen.

  7. Wechsel des Mitgliedschaftsmodells

    1. Ein Wechsel auf ein höheres Mitgliedschaftsmodells ist während der Vertragslaufzeit jederzeit zum Ende eines Monats möglich. Die zuvor vereinbarte Vertragslaufzeit läuft weiter und verlängert sich durch das Hochstufen des Mitgliedschaftsmodells nicht.

    2. Ein Wechsel auf ein niedrigeres Mitgliedschaftsmodells ist ausschließlich am Ende der Vertragslaufzeit möglich.

    3. Ein Wechsel der Mitgliedschaft ist stets über das entsprechende Formular unter folgendem Link einzureichen.

    4. Bei einem Wechsel gelten die aktuellen Preise der Mitgliedschaft inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  8. Laufzeit, Kündigung der Mitgliedschaft und Widerruf

    1. Die Grundlaufzeit richtet sich je nach Vertragsverhältnis und geht von einem Monat bis zwölf Monate. Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der geschlossenen Mitgliedschaft kündbar. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber der Seven C’s Training GmbH, Hasengartenstraße 22, 65189 Wiesbaden, zu erfolgen. 

    2. Wird es CrossFit Wiesbaden aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz.

    3. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils monatlich. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten erneut vier Wochen zum jeweiligen Vertragsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. 

    4. Nach Ablauf der Grundlaufzeit erhöht sich der Monatsbeitrag auf den monatlich kündbaren Tarif.

    5. Ein Widerruf nach Abschluss des Vertrages richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    6. Der Vertrag kann seitens CrossFit Wiesbaden jederzeit außerordentlich fristlos gekündigt werden, wenn das Mitglied

      1. für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Beitrages oder eines nicht unerheblichen Teils des Beitrages in Verzug ist,

      2. unerlaubte Substanzen einnimmt (bspw. Doping- oder Rauschmittel).

      3. nachhaltig die Gemeinschaft stört oder

      4. sich wiederholt den Anweisungen des Trainers widersetzt.

  9. Krankheit/Ausfallzeiten

    1. Im Allgemeinen werden keine Pausen während der Mitgliedschaftsdauer gewährt. Falls eine Pause gewährt wird, verlängert dieser Pausenzeitraum die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft bzw. verschiebt die Kündigungsfrist einer möglichen Kündigung in der Zukunft unabhängig vom Kündigungsgrund (Schwangerschaft, Umzug, etc.) um den entsprechenden Zeitraum. Das gilt insbesondere bei Pausen, auf Grund einer Mitgliedschaft bei EGYM Wellpass/Hansefit.

    2. Bei Verhinderung des Mitglieds von mehr als einem Monat Dauer infolge Krankheit, Schwangerschaft oder Wehrdienst, kann der Vertrag gegen Vorlage einer ärztlichen bzw. behördlichen Bescheinigung für die Dauer der Verhinderung stillgelegt werden. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch, um den Zeitraum der Stilllegung. Der Antrag auf Stilllegung ist schriftlich (formlos) per E-Mail an info@crossfitwiesbaden.com innerhalb eines Monats nach Beginn bzw. Kenntnis der Krankheit/Sportunfähigkeit zu stellen.

    3. Handelt es sich nachweislich einer ärztlichen Bescheinigung um eine Krankheit, deren Heilung nicht absehbar ist und diese so erheblich, dass das Mitglied das Angebot von CrossFit Wiesbaden nicht nutzen kann, so kann das Mitglied außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

    4. Für sonstige Vertragsbedingungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  10. Preisanpassung

    1. CrossFit Wiesbaden behält es sich vor, den Mitgliedsvertrag und somit auch den monatlichen Mitgliedsbeitrag einvernehmlich mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Das Mitglied erhält hierzu ein Angebot zur einvernehmlichen Vertragsänderung mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der geplanten Änderung. Gleichzeitig informiert CrossFit Wiesbaden das Mitglied über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der geplanten Änderungen. Das Angebot gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderungen schriftlich widerspricht. CrossFit Wiesbaden wird das Mitglied in diesem Angebot über diese Widerspruchsfrist sowie über die Bedeutung seines Verhaltens informieren. Im Fall eines Widerspruchs ist CrossFit Wiesbaden berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

    2. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  11. Körperliche Anforderung

    1. CrossFit ist ein hartes und intensives Körpertraining, jedoch auch für Anfänger geeignet. Grundsätzlich sollte das Mitglied jedoch von guter Gesundheit sein. CrossFit Wiesbaden empfiehlt daher allen Personen, die Mitglied bei CrossFit Wiesbaden werden wollen, ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems sowie Personen mit Schäden oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird geraten, vor Beginn des Trainings zuerst durch eine geeignete Physiotherapie ihre Sporttauglichkeit in vollem Umfang wieder herzustellen. 

  12. Datenschutz

    1. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass CrossFit Wiesbaden personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.

    2. Alle weiteren Details zum Datenschutz werden in der Datenschutzerklärung ausführlich erläutert.

  13. Haftungsbeschränkung

    1. CrossFit Wiesbaden haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CrossFit Wiesbaden, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflichten von CrossFit Wiesbaden zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich die fortlaufende Bereitstellung der unter “Nutzungsvereinbarung” und “Mitgliedschaft” bezeichneten Leistungen.

    2. CrossFit Wiesbaden übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen

  14. Sonstiges

    1. CrossFit Wiesbaden ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. CrossFit Wiesbaden wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und insbesondere darauf hinweisen, dass die Änderung bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

    2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    4. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten gelten ausschließlich die Vertragsregelungen in deutscher Sprache.

    5. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung im unternehmerischen Verkehr zulässig ist, ist der Gerichtsstand Wiesbaden. Erfüllungsort ist ebenfalls Wiesbaden.

    6. Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr.
      Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist CrossFit Wiesbaden nicht verpflichtet und nicht bereit.

    7. Diese Vereinbarung ist bindend. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder rechtsungültig sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

Stand: Mai 2023